Steuerberaterwechsel
Sie spielen schon länger mit den Gedanken Ihren Steuerberater zu wechseln? Gerne organisieren wir Ihnen den Wechsel kostenfrei für Sie.
Sollten Sie sich für einen Wechsel entschiedene haben, so helfen wir Ihnen gerne beim Wechsel. Dazu sind folgende Schritte erforderlich:
- Nach Kontaktaufnahme mit Ihren Steuerberaters klären wir die erforderlichen Dinge für eine reibungslose Übernahme ab.
- Dazu forderen wir alle benötigten Unterlagen von Ihrem bisherigen Steuerberater an z.B. Buchführung, Jahresabschlüsse, Jahreslohnkonten, Lohnabrechnungen incl. Beitragsnachweise und Lohnsteuer-Anmeldungen, Bescheide der Berufsgenossenschaft, Einkommensteuererklärungen mit dazugehörigen Steuerbescheiden sowie evtl. vorhandene Originalbelege oder Verträge.
- Dabei spielt es eine Rolle, dass der Wechsel für Sie zum aktuellen Zeitpunkt sinnvoll ist. Wichtig ist, dass für Sie nicht unnötige Kosten doppelt entstehen.
- Der Steuerberaterwechselservice zu uns ist für Sie kostenlos.
Haben Sie Interesse an einer persönlichen Beratung zum Thema Steuerberaterwechsel?
Häufigste Fragen
Grundsätzlich ist ein Steuerberatervertrag jederzeit kündbar ohne Angaben von Gründen (§ 627 BGB). Im Einzelfall muss eine Kündigungsfrist eingehalten werden, gerne Überprüfen wir das für Sie.
Selbstverständlich kann ein Wechsel im laufenden Jahr stattfinden. Grundsätzlich sollte ein sinnvoller Zeitpunkt gewählt werden, der meist am Ende des Wirtschaftsjahres liegt. Ihr alter Steuerberater hat einen Rechtsanspruch auf angefangene Arbeiten und kann damit ein Teilhonorar verlangen. Von einem Wechsel während der Erstellungsphase der Bilanz oder Steuererklärung würden wir Ihnen daher abraten.Einen unterjährigen Wechsel im Bereich der laufenden Finanz- und Lohnbuchhaltung stellt dagegen kein Problem dar.
Im Normalfall wird Ihr alten Steuerberater kontaktiert und um Übersendung der nötigen Unterlagen aufgefordert. Bei Unstimmigkeiten übernehmen wir gerne das für Sie
Dem neuen Steuerberater muss ermöglicht werden, sich zügig auf den aktuellsten Kenntnisstand zu bringen und sich in das neue Mandat einzuarbeiten.
Dazu gehören:
Jahreskonten des laufenden Jahres bei unterjährigem Beginn (im pdf-Format und im GoBD-Format oder als einlesbare csv-Datei)
Betriebswirtschaftliche Auswertungen und Summen- und Saldenlisten des letzten Stichtags (31.12. oder des letzten Monats bei unterjährigem Beginn)
Jahresabschluss inklusive Kontennachweise und Anlagevermögen sowie betriebliche Steuererklärungen des letzten Veranlagungszeitraums, Erläuterungen zum Jahresabschluss oder Kontenblätter im pdf-Format
GoBD-Datenträger der letzten 3 Veranlagungszeiträume
Lohn-Archiv-CD oder letzte Lohnauswertungen
Einkommensteuererklärung und Bescheide des letzten Veranlagungszeitraums
eventuell vorhandene Originalbelege oder vorhandene Verträge
Ein elektronischer Datenaustausch über Datenschnittstellen der jeweils verwendeten Softwarelösungen sollte in der Regel kein Problem darstellen.
Durch Einreichung einer Widerrufserklärung der steuerlichen Vollmacht und Einreichung einer neuen Vollmacht erlangt das Finanzamt davon Kenntnis. Gerne sind wir Ihnen hierbei behilflich.
Sollte es durch den Beraterwechsel zu Verzögerungen kommen, weil noch eine offenen Honorarforderung bei dem alten Steuerberater nicht ausglichen ist und der neue Steuerberater dadurch eine Frist nicht einhalten kann, kann beim Finanzamt unter Umständen eine Fristverlängerung beantragen.